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E-Mail der Würzburger Versicherung vom 01.02.2023

Reiseversicherung TravelSecure Young mit verbesserten Bedingungen

TravelSecure Young – Die Auslandskrankenversicherung für Auslandssemester, Auslandspraktikum, Backpacker, Volunteers, Work and Travel,...

Die Würzburger Versicherung hat uns mit E-Mail vom 01.02.2023 über die verbesserten Versicehrungsbedingungen bei TravelSecure Young informiert. Die Versicherung schreibt:

TravelSecure Young – Die Auslandskrankenversicherung für Auslandssemester, Auslandspraktikum, Backpacker, Volunteers, Work and Travel,...

Jetzt noch mehr Leistung! Optimierte Bedingungen ab sofort!

Ab 1. Februar 2023 gelten neue Bedingungen für die speziell für junge Erwachsene entwickelte Auslandskrankenversicherung TravelSecure Young. Während überall die Preise steigen, verzichtet TravelSecure auf Preiserhöhungen bei den Tarifen und erhöht stattdessen die Leistungen. Was für Neuerungen es gibt und welche Vorteile die neuen Leistungen bringen, erfahren Sie im Folgenden.

Drei neue Leistungsbausteine

Der Leistungskatalog von TravelSecure Young wird um drei komplett neue Leistungen erweitert:

  1. Bergungskosten*
  2. Tarif Exklusiv und Komfort: TravelSecure erstattet jetzt auch im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung die nach einem Unfall anfallenden Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen durch Rettungsdienste.
  3. Versicherung von Neugeborenen*
  4. Tarif Exklusiv: Neugeborene können ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt zum Tarif ihrer Eltern mitversichert werden.
  5. Heilbehandlung von Frühgeborenen*
  6. Tarif Exklusiv und Komfort: TravelSecure erstattet die Kosten für die notwendige Heilbehandlung des Neugeborenen bei einer Frühgeburt.
* Ausführlichere Informationen zur Auslandskrankenversicherung für Schüler und Studenten und die neuen Bedingungen finden Sie hier:

- Zu den Tarifen
- Die wichtigsten Leistungserweiterungen!

TravelSecure Young wurde im Leistungsumfang erweitert. Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der Änderungen. Weiter unten finden Sie außerdem eine Tabelle, in der alle Leistungserweiterungen noch einmal übersichtlich für Sie aufgearbeitet wurden.

Nachhaftung

Ist die Rückreise innerhalb des versicherten Zeitraums aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist.

Neue Regelung: unbegrenzte Nachhaftung in den Tarifen Komfort und Exklusiv

Alte Regelung: 30-tägige Nachhaftung im Exklusiv-Tarif

Versicherungsschutz bei einem Heimaturlaub

Versicherte, die einen Auslandsaufenthalt von mindestens einem Jahr geplant und den Versicherungsvertrag für diesen Zeitraum oder länger abgeschlossen haben, genießen auch vorübergehend Versicherungsschutz im Heimatland.

Neue Regelung: max. 8 Wochen innerhalb eines Versicherungsjahres im Exklusiv-Tarif / max. 6 Wochen innerhalb eines Versicherungsjahres im Komfort-Tarif

Alte Regelung: max. 6 Wochen innerhalb eines Versicherungsjahres im Exklusiv-Tarif

Krankenbesuche

TravelSecure übernimmt die Kosten für Krankenbesuche bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen.

Neue Regelung: Exklusiv-Tarif unbegrenzt / max. 2.500 EUR im Komfort-Tarif / max. 1.000 EUR im Basis-Tarif

Alte Regelung: unbegrenzt in allen Tarifen

Zahnbehandlungen

Es werden die Kosten für notwendige schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen erstattet.

Neue Regelung: 100 % im Exklusiv- und Komfort-Tarif / Basis-Tarif unverändert

Alte Regelung: 100 % im Exklusiv-Tarif / max. 500 EUR je Versicherungsjahr im Komfort-Tarif / max. 250 EUR je Versicherungsjahr im Basis-Tarif

Zahnersatz

Wenn Zahnersatz notwendig ist, erstattet TravelSecure nach der Wartezeit von 8 Monaten einen Teil des Rechnungsbetrages. Ist der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls notwendig, entfällt die Wartezeit.

Neue Regelung: Jeweils pro Versicherungsjahr: 80 %, max. 1.500 EUR im Exklusiv-Tarif / 80 %, max. 1.000 EUR im Komfort-Tarif / 80 %, max. 500 EUR im Basis-Tarif

Alte Regelung: Jeweils pro Versicherungsjahr: 50 %, max. 750 EUR im Exklusiv-Tarif / 50 %, max. 500 EUR im Komfort-Tarif / 50 %, max. 250 EUR im Basis-Tarif

Mietgebühren für ärztlich verordnete Hilfsmittel

TravelSecure erstattet die Mietgebühr für Hilfsmittel in einfacher Ausführung, den Kaufpreis, wenn eine Leihe nicht möglich ist oder Reparaturen an bereits vorhandenen Hilfsmitteln.

Neue Regelung: im Exklusiv-Tarif 100 %, für Reparaturen max. 1.000 EUR / max. 1.000 EUR nur unfallbedingt im Komfort-Tarif / max. 250 EUR nur unfallbedingt im Basis-Tarif

Alte Regelung: 100 % im Exklusiv-Tarif / max. 500 EUR unfallbedingt im Komfort-Tarif / max. 250 EUR unfallbedingt im Basis-Tarif

Überführungskosten im Todesfall und Bestattungskosten vor Ort

TravelSecure organisiert die überführung des Verstorbenen an seinen ständigen Wohnsitz und übernimmt die zusätzlichen Kosten dafür. Alternativ werden die Kosten für die Bestattung im Reiseland max. bis zur Höhe der Kosten für die überführung übernommen.

Neue Regelung: 100 % in allen Tarifen

Alte Regelung: 100 % im Exklusiv-Tarif / max. 30.000 EUR im Komfort- und Basis-Tarif

Telefonkosten

Es werden die Telefonkosten für Anrufe bei der TS-Notrufzentrale abgedeckt.

Neue Regelung: 100 % im Exklusiv- und Komfort-Tarif

Alte Regelung: 100 % im Exklusiv-Tarif

Arzneimittelversand

Travel Secure übernimmt die Kostenerstattung für den Versand von ärztlich verordneten Arzneimitteln, wenn am Aufenthaltsort keine gleichwertigen Ersatzmedikamente zur Verfügung stehen.

Neue Regelung: 100 % in allen Tarifen

Alte Regelung: 100 % im Exklusiv-Tarif

Übersicht der Leistungserweiterungen

Eine vollständige Zusammenfassung der Leistungserweiterungen in Tabellenform erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link:

Zur Tabelle der Leistungserweiterungen“

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