Informationen zum Thema KFZ Versicherung
Versicherungen für Kraftfahrzeuge
Egal, ob eigenes Fahrzeug, Leasingfahrzeug oder Mietwagen. Jedes Auto in Deutschland muss versichert sein.Pflicht ist allerdings nur die Haftpflichtversicherung. Teil- und Vollkaskoversicherung sind freiwillig. Leasingfahrzeuge werden regelmäß wie eigene Fahrzeuge versichert. Ganz anders ist es jedoch bei Mietwagen. Im Folgenden findest Du Infos, welches Auto wie versichert ist:
Haftpflichtversicherung für Autos
In Deutschland muss für jedes Auto eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen umfasst. Schadensersatzansprüche können nicht nur auf Grund eines Verschuldens des Fahrers (Verschuldenshaftung), sondern auch schuldunahängig entstehen (Gefährdungshaftung). Somit sind auch Unfälle ohne Verschulden des Fahrers abgedeckt. Ein Beispiel für einen Unfall, den die Haftpflichversicherung übernimmt, der Fahrer aber keine Schuld hat, wäre zum Beispiel ein geplatzter Reifen, der zu einem Unfall führt.Wichtig ist, dass immer das Fahrzeug und nicht der Fahrer versichert ist. Demnach ist auch der Fahrzeughalter verpflichet für die entsprechende Haftpflichtversicherung zu sorgen. Dies regelt § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Neben der Pflicht eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sind im Pflichtversicherungsgesetz auch Mindestdeckungssummen geregelt (§ 4 PflVG), die nicht unterschritten werden dürfen. Denn auch kleine Fahrzeuge könnnen extrem hohe Schäden verursachen. Ein Beispiel für einen solchen Unfall mit hohem Schaden wäre ein LKW, der einem kleinen PKW ausweicht und dadurch in ein Haus kracht. Den Fahrer des LKW trifft keine Schuld, da er dem PKW ausweichen musste. Der Schaden ist in solchen Fällen oft weit größer als der Wert des PKW, dessen Fahrer den Unfall verursacht hat.
Die KFZ Haftpflichtversicherung ersetzt insbesondere Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden auf. Dass Vermögensschä,den bei der KFZ Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist eine Besonderheit. Bei Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherungen sind Vermögensschäden nämlich nicht abgedeckt.
Da die Haftpflichtversicherung bei allen Kraftfahrzeugen verpflichtend ist, spielt es keine Rolle, ob einem das Auto gehört, das Auto geleast ist oder das Auto gemietet ist. Eiinziger Unterschied ist, dass beim geleasten oder eigenen Fahrzeug der Leasingnehmer oder Eigentümer des Fahrzeugs die Versicherung abschlie&szl;t, dagegen ist das Fahrzeug beim Mietwagen normalerweis auf den Vermieter versichert.
Je nach Fahrzeug, Alter der Fahrer und des Fahrzeuges sowie etlicher weiterer Punkte sind die Kosten für die KFZ Haftpflichversicherung unterschiedlich hoch.
In der Schweiz wird die KFZ Hafpftpflichtversicherung übrigens Motorfahrzeughaftpflichtversicherung genannt. EU weit gelten inzwischen vergleichbare Regelungen. Lediglich die Höchstsummen und Regelungen bestimmter Kostenübernahmen (z.B. Mietwagen; Gutachter) unterscheiden sich.
Grüne Versicherungskarte
Bei Fahrten ins Ausland solltest Du immer die „grüne Versicherungskarte“ Deiner Versicherung dabeihaben. Die meisten Versicherungen schicken Dir die grüne Versicherungskarte kostenlos zu. Diese kannst Du bei einem Unfall dem Unfallgegner aushändigen. So können Schäden schnell beglichen werden.Kaskoversicherungen
Der Begriff Kasko kommt aus dem Spanischen „casco“ und bezeichnet den Rumpf eines Schiffen. Abzugrenzen davon ist die Ladung, die mit „cargo“ bezeichnet wird.Kaskoversicherungen versichern also regelmäßig das Fahrzeug und nicht das mit dem Fahrzeug transportierte Material.
Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung kommt meistens in Folgenden Fällen auf:- Brand oder Explosion
- Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
- Glasbruchschäden (Steinschläge)
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderbisse
- unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten wie Stürme, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen
- Zusammenstöße mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung
Wonach richtet sich der Preis der Teilkaskoversicherung?
Der Preis der KFZ Teilkaskoversicherung ist zunächt von den Typenklassen abhängig. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge eine Rolle spielen. Bestimmte Fahrzeuge verursachen nämlich mehr Schäden als andere.Ein weiterer wichtiger Punkt, der den Preis beeinflusst, ist der Schadensfreiheitsrabatt. Je läger ein Halter ein Fahrzeug ohne Unfall versichert hat, desto günstiger wird der Versicherungstarif.
Außerdem spielen Regionalklassen und Postleitzahl des Halters eine Rolle. Fahrzeuge von Haltern in bestimmten Gebieten verursachen nämlich öfter Schäden, was den Versicherungstarif steigen lässt. Zusätzlich werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, die Versicherer unterschiedlich gewichten. Hierzu zählen die jährliche Kilometerleistung, Art der Nutzung (privat oder gewerblich), das Fahrzeugalter bei Zulassung, Anzahl und Alter Fahrer.
Durch vereinbarte Selbstbeteiligungen und Werkstattbindungen lassen sich die Kosten für die KFZ Teilkaskoversicherung oft reduzieren.
Vollkaskoversicherung
Wer eine Teilkaskoversicherung abschließt, schließt automatisch eine Teilkasko mit ab. Es handelt sich um zwei freiwillige Zusatzsversicherungen neben der Haftpflichtversicherung, die verpflichtend ist, um am Straßenverkehr teilzunehmen.Daher können Versicherungsnehmer unterschiedlich hohe Selbstbeteiligungen für Teil- und Vollkasko wählen. Ein Unfall, der als Teilkaskounfall eingestuft wird, hat keine Auswirkung auf den Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung.
Wann zahlt die Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung zahlt bei Vandalismusschäden und selbst- oder fremdverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Fremdverschuldete Schäden jedoch nur, wenn der Verursacher nicht zahlen muss. In Betrcht kommt zum Beispiel eine BEschädigung durch ein nicht deliktsfähiges Kind.Besondere Vollkaskoversicherung
Eine besondere Art der Vollkaskoversicherung für Autos ist die Dienstreisekaskoversicherung. Arbeitgeber können mit dieser Versicherung private Fahrzeuge Ihrer Mitarbeiter versichern, so dass diesen im Schadensfall kein Nachteil entsteht.KFZ Schutzbrief
Insassenunfallversicherung
Die KFZ Insassenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Warum das so ist und weitere Informationen findest Du hier.Mietwagen bei Reisen richtig versichern
Bei der Anmietung von Mietwagen für Reisen und andere Zwecke gelten meist folgende Besonderheiten:1. Kaskoversicherung – Haftungsfreistellung
Klar ist, jedes Mietfahrzeug haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis enthalten.
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kannst Du normalerweise für Mietwagen nicht abschließen. Du kannst jedoch oft eine Haftungsfreistellungvereinbaren.
Ohne Haftungsfreistellung bezahlst Du bei einem Unfall den vollen Schaden. Dieser muss nicht einmal selbst verschuldet sein. Die Haftungsfreistellung sorgt dafür, dass Du bei einem Unfall bis zu einem bestimmten Betrag haftest. Hier bieten Autovermieter meistens verschiedene Beträge an.
Auch eine Haftungsfreistellung auf Null Euro ist möglich. Die Haftungsfreistellung reduziert also Dein Risiko. Allerdings bezahlst Du so auch pro Tag mehr Miete.
Fahren komplett ohne Haftungsfreistellung ist riskant. Du riskierst den kompletten Schaden an dem Fahrzeug zu tragen. Die Grenze für Deine Haftung entspricht wohl dem Wert des Fahrzeuges. Denn für Schäden an anderen Fahrzeugen, Personen usw. ist die Haftpflichtversicherung des Autovermieters zuständig.
Lohnt sich das?
Unsere Meinung ist, dass sich die Haftungsfreduzierung auf zum Beispiel 1.000 Euro fast immer lohnt. Denn auch bei Schäden durch Dritte, wenn Du das Auto geparkt hast, haftest Du nach den Bestimmungen im Mietvertrag mit den meisten Autovermietern. Davon wird Dich kein Autovermieter befreien.
Die Haftungsreduzierung auf 0 Euro bzw. die vollständige Haftungsbefreiung macht jedoch nicht immer Sinn. Die Autovermieter lassen sich das nämlich teuer bezahlen. Müssen sie auch, denn so haftet jemand anders für Deine Fehler und das kostet nunmal. Es macht aber dann Sinn, wenn Du Fahrzeuge mietest, mit denen Du nicht vertraut bist (einmaliger Umzug). So kannst Du Dich vor Kosten bei Parkunfällen, umgefahrenen Ampeln und anderen Unfällen schützen.
Bei HOOP-CAMPS mieten wir regelmäßig PKW und LKW. Wir wählen meistens eine Selbstbeteiligung zwischen 750,00 Euro und 1.500 Euro. Die Reduzierung auf Null lohnt sich nicht, da wir so oft und lange mieten, dass es preiswerter ist, einmal die Selbstbeteiligung zu bezahlen. Bislang sind wir zum Glück mit gemieteten Fahrzeugen unfallfrei geblieben.
2. Versicherung für Glas- und Reifenschäden Manche Autovermieter bieten Zusatzversicherungen für Glas- und Reifenschäden an. Diese kosten Geld und sind oft überflüssig.
Reifenschäden sind meistens Schäden durch Schrauben, Nägel oder andere spitze Gegenstände. Glasschäden sind fast immer Steinschläge in der Windschutzscheibe.
Diese Schäden haben eine Gemeinsamkeit: Sie beruhen auf höherer Gewalt. Anders ausgedrückt, trifft Dich bei Glas- und Reifenschäden in der Regel kein Verschulden.
Laut Gesetz haftest Du aber nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit; also wenn Dich ein Verschulden trifft. Ist im Mietvertrag also nichts anderes geregelt, haftest Du ohnehin nicht. Das Risiko unverschuldeter Schäden liegt nämlich beim Autovermieter.
Man könnte also überlegen, ob Autovermieter nicht ganz unclever versuchen, Mietern das Risiko für gesetzlich anderes geregelte Fälle aufzuerlegen. Es bleiben nämlich nur ganz wenige Fälle, in denen die Reifen- oder Glasversicherung Schäden zahlt, die Du nach der gesetzlichen Regelung ohne Versicherung tragen müsstest.
Versicherung bei geleasten Fahrzeugen
Bei geleasten Fahrzeugen ergeben sich nur wenig Besonderheiten. Die KFZ Versicherung wird durch den Leasingnehmer abgeschlossen. Allerdings wird der Leasingnehmer im Normalfall keinen Leasingvertrag bekommen, ohne dass er dem Leasinggeber eine Vollkaskoversicherung nachweist.Der Leasinggeber möchte nämlich auch nach einem Unfall das Fahrzeug zurückbekommen. Ohne entsprechende Versicherung würde der Leasinggeber das Insolvenzriko des Leasingnehmers tragen. Bei einem Unfall haftet nämlich zunächst der Leasingnehmer. Dies hilft dem Leasinggeber aber nur, wenn der Leasingnehmer auch Geld hat. Deshalb verpflichten viele Leasinggeber den Leasingnehmer, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Aber auch Du solltest ein Interesse an der Vollkaskoversicherung haben und bei geleasten Fahrzeugen auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung abschließen. Andernfalls könntest Du nach einem Unfall ohne Auto sein, aber weiter zur Zahlung von Raten verpfichtet sein und irgendwann auch zur Rückgabe des geleasten Fahrzeugs.
Warum bestehen Leasinggeber auf eine Vollkaskoversicherung und Autovermietungen nicht?
Leasinggeber wollen wie oben dargestellt, nicht das Insolvenzrisiko des Leasingnehmers tragen. Deshalb bestehen sie fast immer auf eine Vollkaskoversicherung.Autovermieter wollen natürlich auch nicht das Insolvenzrisiko des Mieters tragen. Sie sichern sich allerdings nicht durch eine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung ab, sondern durch eine Kaution, die für die Dauer der Miete erhoben wird. Diese wird im Schadensfall einbehalten. Die Haftung des Mieters ist allerdings nicht auf diese begrenzt.