Reiserücktrittsversicherungen von TravelSecure
Die Würzburger Versicherungs AG bietet folgende Reiserücktrittsversicherungen an
TravelSecure bietet Dir einerseits Reiserücktrittsversicherungen mit Topschutz an. Diese Versicherung beinhaltet eine Reiserücktrittsversicherung (RRV), eine Reiseabbruchsversicherung und eine Urlaubsgarantie (auch Urlaubsschutz).Eine Alternative ist der Grundschutz von TravelSecure ohne Urlaubsschutz und ohne Reiseabbruchsversicherung.
Für alle Reiserücktrittsversicherungen der Würzburger Versicherung (TravelSecure) gilt:
- Die Würzburger Versicherung bei Reiserücktrittsversicherungen der Marke TravelSecure eine umfassende Absicherung: Die Würzburger Versicherungs AG erstattet bei Krankheit, schwerem Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum und vielen weiteren Rücktrittsgründen alle Stronierungskosten.
- TravelSecure von der Würzburger Versicherung ist Testsieger: Die Zeitschrift Finanztest | Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2021) hat 132 Tarifvarianten für Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung getestet. Der Tarif TravelSecure® Topschutz wurde sowohl bei Einmalverträgen für Einzelpersonen als auch für Familien Testsieger!
- Die Würzburger Versicherung bietet Reiserücktrittsversicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung an. Du kannst selbst entscheiden, ob Du eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchtest.
Was sollte eine Reiserücktrittsversicherung kosten?
Der Preis einer Reiserücktrittsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören unter anderem Reiseziel, Reisedauer, Art der Reise, Alter des Reiseteilnehmers. Zu beachten ist auch, ob die Reiserücktrittsversicherung weitere Risiken abdeckt. So kann eine Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchsversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandskrankenversicherung und weitere Versicherungen enthalten.Eine detailierte Aussage zu treffen, was eine Reiserücktrittsversicherung kosten darf, ist daher schwierig. HOOP-CAMPS findet das Preis-/Leistungsverhätnis von TravelSecure sehr gut und empfiehlt die Versicherungen der Würzburger Versicherungs AG daher für den Bereich Reiserücktrittsversicherungen.
Für welche Reisen kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Reiserücktrittsversicherungen können für diverse Reisen abgeschlossen werden. Veranstalter von Pauschalreisen sind verpfichtet eine Reiserücktrittsversicherung anzubieten. Sie müssen natürlich nicht selbst Versicherer sein. Ein Link zu einer Versicherung genügt.Unter anderem können Reiserücktrittsversicherungen für folgende Reisen abgeschlossen werden:
- Abschlussreisen
- Abschlussfahrten
- Auslandsreisen
- Autoreisen
- Busreisen
- Individualsreisen
- Inlandreisen
- Flugreisen
- Geschäftsreisen
- Gruppenreisen
- Klassenfahrten
- Pauschalreisen
- Schiffreisen
- Singereisen
- Urlaubsreisen
- Wohnmobilreisen
- Zugreisen
Wofür steht die Abkürzung RRV?
Reiserücktrittsversicherung wird häufig mit RRV abgekürzt.Welche Reiserücktrittsversicherung empfiehlt HOOP-CAMPS?
HOOP-CAMPS empfiehlt die Reiserücktrittsversicherungen „TravelSecure®“ der Würzburger Versicherungs AG. Infos zu TravelSecure findest Du hier.In welchen Fällen bezahlt eine Reiserücktrittsvericherung?
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die im Falle einer Stornierung der gebuchten Reise anfallen. Dies gilt allerdings nur, wenn- die Stornierung vor Antritt der Reise erfolgt ist (anders bei einer Reiseabbruchsversicherung)
- die Reise wegen eines Ereignisses (Grund für die Stornierung) storniert wird, das in den Versicherungsbedingungen genannt ist,
- das Ereignis unerwartet eingetreten ist
- und der Reiseantritt für den Versicherungsnehmer unzumutbar ist.
Krankheiten, Todesfall in der Familie, Unfälle, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Impfunverträglichkeit, bei Klassenfahrten auch die Nichtversetzung (Weitere Ereignisse, bei denen Reiserücktrittsversicherungen zahlen können, fndest Du in der Spalte rechts.).
Um sicher zu sein, welche Ereignisse abgesichert sind, sollten immer die Versicherungsbedingungen (AVB) gelsen werden.
Gibt es einen Unterschied zwischen Reiserücktrittsvericherung und Reiserücktrittskostenversicherung?
Nein, Reiserücktrittsvericherung und Reiserücktrittskostenversicherung sind zwei verschiedene Worte für die gleiche Versicherung.Welche Versicherungen gibt es noch?
Neben Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchsversicherungen gibt es zahlreiche weitere Versicherungen. Hier nur ein Ausschnitt:- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- KFZ Versicherung
- Fahrradversicherung
- Handyversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Hausratversicherung
Kann ich Reiserücktrittsversicherungen auch für mehrere Reisen abschließen?
Ja, denn TravelSecure und andere Versicherungen bieten Dir Jahrespolicen an. Damit sind dann meistens alle Reisen versichert, die Du innerhalb eines Jahres machst.Gibt es bei TravelSecure auch Reiserücktrittsversicherungen für die ganze Familie?
Ja! TravelSecure bietet auch Jahrespolicen für Reiserücktrittsversicherungen an. Damit ist Deine ganze Familie bei Reisen gut abgesichert.Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung?
Reiserücktritt bedeutet, dass Du die gebuchte Urlaubsreise erst gar nicht beginnen kannst. Beim Reiseabbruch hast Du die Reise zwar begonnen, während des Aufenthalts musst Du die Reise jedoch vorzeitig abbrechen.Daher solltest Du den Reiseabbruch immer mitversichern. Denn gerade Rückreisekosten im Falle von schwerer Krankheit können richtig teuer werden. Unser Tipp: TravelSecure bietet auch Versicherungen, die Reiserücktritt und Reiseabbruch versichern.
Eine Reise gilt schon bereits als begonnen, wenn der Check-In bei einer Flugreise erfolgt ist. Gleiches gilt bei Schiffsreisen. Bei Busreisen und Bahnreisen beginnt die Reise jedenfalls mit Betretens des Busses oder der Bahn. Bei Reisen mit Mietwagen, Wohnwagen und Wohnmobilen beginnt die Reise mit der Übergabe des Mietwagens, Wohnwagens oder des Wohnmobils. Nach Reisebeginn zahlen Reiserücktrittsvericherungen nicht mehr. Deshalb macht der Abschluss einer Reiseabbruchsversicherung Sinn.
Was ist der Selbstbehalt bei einer Reiserücktrittsversicherung?
Der Selbstbehalt bei einer Reiserücktrittsversicherung ist ein kleiner Betrag, den Du im Versicherungsfall bezahlst. Tatsächlich bezahlst Du aber nicht durch zum Beispiel eine überweisung, sondern die Versicherung zieht den Selbstbehalt von dem Betrag den Du von der Versicherung im Schadensfall bekommst ab.TravelSecure bietet selbstverständlich auch Reiserücktrittsversicherungen mit und ohne Selbstbehalt an. Die Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt sind preiswerter als die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt. Dafür bezahlst Du bei den Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt aber bei Abschluss etwas mehr.
Je eher Du also damit rechnest, die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen zu müssen, desto mehr lohnt es sich die Versicherung ohne Selbstbehalt abzuschließen.
Was bedeutet Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie bei der Reiserücktrittsversicherung?
Urlaubsschutz oder auch Urlaubsgarantie bei den Reiserücktrittsversicherungen von TravelSecure bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch für die ersten 8 Reisetagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen.Was gilt bei der Reiserücktrittsversicherung als Familie?
Als Familie gelten bei den Reiserücktrittsversicherung der Würzburger Versicherungs AG maximal zwei Erwachsene (Ehepartner/ Lebensgefährte) und mindestens ein, maximal jedoch bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Nach dem 25. Lebensjahr ist ein eigenständiger Versicherungsschutz zu beantragen.Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung nicht?
Grundsätzlich können Versicherungen vetraglich bestimmte Fälle ausschließen, bei denen sie nicht zahlen.Regelmä&aszlig; schließen Allgemeine Versicherungsbedingungen von Reiserücktrittsversicherung bestimmte Fälle aus. Dies kann die Verschlechterung einer Krankheit sein, die bei Versicherungsabschluss schon vorlag. Reiserücktrittsversicherungen zahlen auch bei Nichtantritt der Reise auf Grund vorsätzlicher Handlungen oder höherer Gewalt nicht. Viele Versicherer schließen auch Terrorangriffe und Kriege als Versicherungsgrund aus. Auch ist die bloße Angst vor Terror, Krieg, Krankheiten und anderen Gefahren bei den meisten Reiserücktrittsversicherungen nicht versichert.
Wie bereits oben erklärt, zahlen Reiserücktrittsvericherungen, die nicht das Reiseabbruchsrisiko mitversichern, nur, wenn die Reise noch nicht begonnen wurde. Deshalb sollte grundsätzlich auch eine Reiseabbruchsversicherung abgeschlossen werden.
Es lohnt sich auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Versicherung genau zu lesen.