HOOP-CAMPS als Veranstalter von Basketballcamps
Auch für die Basketballcamps gibt es Reiserücktrittsversicherungen, Reiseabbruchsversicherungen und andere Reiseversicherungen
Was ist ein Basketballcamp?
Basketballcamps sind Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern. Bei den Basketballcamps trainieren die Campteilnehmer unter Anleitung professioneller Trainer, machen Wettbewerbe und Spiele gegeneinander. Zu den Basketballcamps gehöhrt auch, dass Teilnehmer zusammen untergebracht sind und auch sonst die gesamte Zeit zusammenverbringen.Was ist HOOP-CAMPS?
HOOP-CAMPS e.V. ist ein gemeinnütziger Veranstalter von Basketballcamps. Das heißt, dass HOOP-CAMPS e.V. als non-profit Organisation keine eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt, niemand unverhältnismäßig hohe Vergütungen bekommt und alle Gelder dem Zweck von HOOP-CAMPS unmittelbar zu Gute kommen.Dies steht in keinem Widerspruch zur Professionalität von HOOP-CAMPS und den Basketballcamps. Im Gegenteil führt die Gemeinnützigkeit zu einem echten Wettbewerbsvorteil. Die Teilnahmegebühren von HOOP-CAMPS sind nämlich von der Umsatzsteuer befreit. Auch an anderen Stellen wirkt sich die Gemeinnützigkeit vorteilhaft aus. So kann HOOP-CAMPS zum Beispiel Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wieso ist HOOP-CAMPS Reiseveranstalter?
Was eine Pauschalreise ist, ist in den § 651 a ff. BGB geregelt. Um genau zu sein, ist im zweiten Absatz der Norm geregelt, dass eine Pauschalreise eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise ist. Das bedeutet, wer zwei Reiseleistungen in Zusammenhang mit einer Reise anbietet, ist Reiseveranstalter.In Absatz 3 der Norm sind dann die einzelnen Reiseleistungen geregelt. Die Norm nennt konkret, 1. die Beförderung von Personen, 2. die Beherbergung, außer wenn sie Wohnzwecken dient, 3. die Vermietung [von Kraftfahrzeugen und Motorrädern] und 4. jede touristische Leistung, die nicht Reiseleistung im Sinne der Nummern 1 bis 3 ist.
Ganz klar bietet HOOP-CAMPS die Beförderung von Personen an, wenn die Anreise ausnahmsweise Teil der Leistungs von HOOP-CAMPS ist. Dies ist zum Beispiel bei den Europe-Camps der Fall, da wir hier zusammen in einem Reisebus zum Camp fahren. Die Tatsache, dass die Busse einem Reisebusunternehmen gehören, ist nicht relevant.
Eine vertragliche Reiseleistung von HOOP-CAMPS ist die Unterbringung der Campteilnehmer; dies ist mit Beherbung zu nicht wohnlichen Zwecken gemeint. Zweck des Wohnens ist nämlich die Teilnahme am Basketballcamp und nicht das Wohnen als eigener Zweck.
Nummer 3 spielt keine Rolle. HOOP-CAMPS mietet zwar regelmäßig Fahrzeuge wie Lastkraftwagen und Personenkraftwagen an, allerdings vermieten wir diese nicht weiter, sondern nutzen sie zur Erfüllung unseres Vereinszwecks.
Spannend ist die Nummer 4 bei HOOP-CAMPS. Denn bei unseren Basketballcamps in Deutschland treffen Nummer 1 und 3 nicht zu. Demnach ist HOOP-CAMPS hier nur Reiseveranstalter, wenn neben Nummer 2 auch Nummer 4 erfüllt ist.
Dies ist sehr umstritten und je mehr Anwälte man fragt, umso mehr Meinungen bekommt man zum Thema HOOP-CAMPS als Reiseveranstalter.
Für die Eigenschaft als Reiseveranstalter spricht, dass auch bei anderen Pauschalreisen, das Sportprogramm als Reiseleistung eingestuft wird. Außerdem gehen wir bei vielen Basketballcamps schwimmen. Auch dies kann als reisetypisch eingestuft werden.
Auch andere Aspekte wie Verpflegung, Rahmenprogramm und Kleinigkeiten wie ein Erinnerungsphoto spielen mit Sicherheit eine Rolle bei der Bewertung.
Gründe, die dagegen sprechen könnten, sind, dass HOOP-CAMPS als gemeinütziger Verein, keine Gewinne erzielt. Dies ist eher untypisch für Reiseveranstalter.
Auch kann man sich fragen, ob der Zweck „Sport“ nicht so deutlich hervortritt, dass die anderen Leistungen völlig nebensächlich sind.
Die Arag Versicherung sah HOOP-CAMPS vorrrübergehend nicht als Reiseveranstalter. Dies wurde begründet es sei reisetypisch gemeinsam irgendwo hinzufahren. Wir haben dagegen argumentiert, dass dies nicht erforderlich sei und der Bundesgerichtshof (BGH I ZR 171/97) auch Center-Parcs als Reiseveranstalter eingestuft habe. Center-Parcs aber regelmäßig auch keine Anreise anbiete.
Die Arag Versicherung befürchtete Versicherungsleistungen an uns zu verkaufen, ohne dass ein Versicherungsfall eintreten könne. HOOP-CAMPS befürchtete, dass Reisen bestehen, die nicht rechtmäßig versichert sein könnten und HOOP-CAMPS so wettbewerbswidrig handeln könnte.
Die Arag Versicherung hat dann eingelenkt und uns weiter als Reiseveranstalter eingestuft. Für HOOP-CAMPS war das sehr entscheident, denn so konnten wir weiter mit der ARAG Versicherung zusammenarbeiten, HOOP-CAMPS weiter als Reiseveranstalter versichern, Sicherungsscheine an unsere Campteilnehmer rausgeben und sicher sein, dass wir nicht wettbewerbswidrig handeln. Die Reiseversicherungseigenschaft gilt aber nur für mehrtägige Veranstaltungen. Andere Veranstaltungen von HOOP-CAMPS gelten weiterhin nur als Sportveranstaltung.
Welche Vorteile hat es, dass HOOP-CAMPS Reiseveranstalter ist? Wozu dient der Sicherungsschein?
Du hast eigentlich nur Vorteile dadurch, dass HOOP-CAMPS Reiseveranstalter ist. Denn so gilt Reiserecht für den Vertrag über die Campteilnahme und die §§ 651a ff. BGB sind anwendbar. Dies hat für Dich diverse Vorteile.Durch die Reiseveranstaltereigenschaft von HOOP-CAMPS hast Du das Recht ausführliche Informationen zu bekommen, bevor Du Dich verbindlich zu einem Basketballcamp anmeldest. Diese Informationen findest Du auf der Internetseite von HOOP-CAMPS. Ferner hast Du im Falle eines Rücktritts das Recht von HOOP-CAMPS ersparte Aufwendungen erstattet zu bekommen. Wenn zum Beispiel zum Zeitpunkt des Rücktritts das Essen für das Basketballcamp noch nicht bestellt ist, bekommst Du entsprechend Geld erstattet. HOOP-CAMPS wird Dir eine ausführliche Abrechnung vorlegen, aus der sich ergibt, welche Stornokosten von Dir zu tragen sind und falls Du schon bezahlt hast, welche Kosten Du erstattet bekommst.
Ein weiterer großer Vorteil für Dich ist, dass Du einen Sicherungsschein bekommst. Der Sicherungsschein ist gemäß § 651r BGB vorgeschrieben und bestätigt, dass HOOP-CAMPS die vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung würde Dir im Falle einer Insolvenz bereits bezahte Teilnahmegebühren erstatten.
Welche Reiseversicherungen brauche ich, wenn ich ein Basketballcamp von HOOP-CAMPS gebucht habe?
Die wichtigsten Reiseversicherungen schließt HOOP-CAMPS automatisch für Dich ab, wenn Du ein Basketballcamp buchst. Hierzu zählen die Unfallversicherung während der Basketballcamps, die Reisegepäckversicherung während des Basketballcamps, die Haftpflichtversicherung während des Basketballcamps und die Kautionsversicherung, da HOOP-CAMPS Reiseveranstalter ist. Für Basketballcamps im Ausland wird von HOOP-CAMPS zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung für Dich abgeschlossen.Damit genießt jeder HOOP-CAMPER Versicherungsschutz bei den Basketballcamps, der weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus geht. Zusätzlich kannst Du eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese sollte eine Reiseabbruchsversicherung enthalten, damit Du auch abgesichert bist, falls Du das Basketballcamp wegen Verletzung oder Krankheit frühzeitig beenden musst. HOOP-CAMPS empfiehlt die Reiserücktrittsversicherung der Würzburger Versicherung.
Wie kann ich mich für ein Basketballcamp anmelden?
Um an einem Basketballcamp von HOOP-CAMPS teilzunehmen, kannst Du ganz einfach ein Basketballcamp auf www.hoop-camps.de und online buchen.Am Ende des Buchungsprozess wird Dir der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Ob Du die Versicherung abschließt, kannst Du selbst entscheiden.
Kontakt zu HOOP-CAMPS
Bei Fragen zu den Basketballcamps und Fragen zum Versicherungsschutz bei den Basketballcamps von HOOP-CAMPS kannst Du Dich an das HOOP-CAMPS Büro wenden. Bitte beachte, dass wir keine Beratung hinsichtlich Reiserücktrittsversicherungen und anderen Versicherungen für andere Basketballcamps geben können. Wende Dich hierfür bitte direkt an einen Versicherer wie die Würzburger Versicherung.HOOP-CAMPS erreichst Du telefonisch unter 0228-9348244 oder über das Kontaktformular auf der Internetseite www.hoop-camps.de.